Big Brother is watching you

11 Okt

Tian’anmen-Massaker auch in Deutschland?

Nachdem nun das Grundgesetz geändert werden soll um die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen zu können, sofern sich die erforderlichen Mehrheiten finden lassen:

Die Wacht am Rubikon

Das Problem ist vielmehr, dass die geplante Verfassungsänderung durch ihre schwammige Formulierung ein Scheunentor für den Missbrauch dieses Gesetzes darstellt. Die chronisch unterfinanzierten und schlecht ausgerüsteten Polizeibehörden laufen ständig Gefahr, dass ihre Mittel nicht ausreichen, um eine perfekte Sicherung von Großereignissen zu gewährleisten. Wer aber Schützenpanzer und Wehrpflichtige mit Sturmgewehren zur Sicherung von Großereignissen wie dem G8-Gipfel auch gegen Demonstranten einsetzen will, der handelt grob fahrlässig. Soldaten sind keine Polizisten. Soldaten werden ausgebildet, um im Ernstfall zu töten. Ihnen wird nicht die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und der Mittel beigebracht, sie kennen sich nicht mit der Gesetzeslage im Inneren aus – das müssen sie auch gar nicht, schließlich ist dies auch nicht ihre Aufgabe. Der geplante Einsatz von Streitkräften gegen potentielle Terroristen treibt jedem Sicherheitsfachmann Schweißperlen auf die Stirn. Die Abwehr von Terrorakten ist eine geheimdienstliche Aufgabe und hat mit einer Änderung des Artikels 35 gar nichts zu tun. Für die Amtshilfe nach einem potentiellen Terroranschlag bedarf es hingegen keiner Kriegswaffen. Mit polizeilichen Mitteln ist einer solchen Situation sehr gut Herr zu werden. Dies bedarf ebenfalls keiner Änderung des Artikels 35.

Amtshilfe per Schützenpanzer

Exakt jene, von den Autoren des Grundgesetzes mit Bedacht eng gefasste verfassungsrechtliche Beschränkung soll mit der nun von der großen Koalition getroffenen Verabredung zur Grundgesetzänderung ausgehebelt werden. Die zielt darauf, künftig den Streitkräfteeinsatz im Inneren just mit den bislang verbotenen militärspezifischen Mitteln wie Kampfpanzern, Kampfflugzeugen und Kampfschiffen zu ermöglichen.

Tian’anmen-Massaker (Platz des himmlischen Friedens):

Das Tian’anmen-Massaker ist der blutige Endpunkt monatelanger Proteste der chinesischen Demokratiebewegung auf dem Platz des himmlischen Friedens, in dessen Folge etwa 3.000 Menschen (Anm.: durch das Militär) getötet wurden.

Siehe dazu auch Verbrechen der Wehrmacht und Endlösung der Judenfrage sowie

Todesstrafe erlaubt

In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt!
In der Schlussakte der geplanten EU–Verfassung heißt es wörtlich: „3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden…” (Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 )
Finden Sie eine Verfassung gut, in der erlaubt wird: Man darf in eine revoltierende Menge schießen ?
Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig niederzuschlagen“. (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434)

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10 Okt

Betrug: Die undurchsichtige Riester-Rente

Es dränge sich der Verdacht auf, dass die staatlichen Zulagen “nichts anderes als eine milliardenschwere Subvention für Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften darstellen”, heißt es auch in einer kleinen Anfrage der Linken im Bundestag, die der taz vorliegt. Die Fraktion forderte eine bessere Vergleichbarkeit des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für die Riester-Rente, die inzwischen 1,4 Milliarden Euro allein an öffentlich bezahlten Zulagen verschlingt. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort, den Verbrauchern stünden “eine Vielzahl von Publikationen als Entscheidungshilfe zur Verfügung, besonders auch die Veröffentlichungen von Finanztest“.

Doch wer hat schon Zeit, die vielen Publikationen zu durchforsten? Selbst Finanztest ist nicht seriös.

taz

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10 Okt

Gilani soll büßen

Freidoun Gilani hat für angeblichen Widerstand mittlerweile einen Strafbefehl über 20 Tagessätzen von einem Hamburger Gericht bekommen.

Aber Entscheidungen aus Hamburg sind immer etwas “besonderes”. Vor allem der vorsitzende Richter Buske am Landgericht Hamburg fällt aufgrund seiner etwas eigenartigen Rechtsauffasung immer wieder auf.

Nachtrag: Interview mit Freidoun Gilani

via

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09 Okt

Die Öffentlichkeit als Eigentümerin hat ein Recht auf Einsicht in Verträge

Leider erst in Tirol:

Im Namen der Republik

Sachverhalt und Beweiswürdigung:

Was den festgestellten veröffentlichten Text betrifft, so ist dieser unstrittig. Ebenso unstrittig ist, dass der Beklagte weder Vertragspartner dieser Verträge ist noch in deren Ausarbeitung miteingebunden war.

Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beklagte der Klägerin Schaden zufügen oder sie am Markt behindern wollte oder will.

Ob und in welchem Ausmaß die Klägerin durch die Veröffentlichungen des Beklagten tatsächlich einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird, kann nicht konkret festgestellt werden.
Der Beklagte begründete sein Interesse an der Veröffentlichung des Inhaltes der Verträge damit, dass die Tiroler Bevölkerung als eigentliche Eigentümerin der Klägerin ein Anrecht auf Information über diese Verträge habe, nachdem der Inhalt der Verträge vor ihrem Abschluss nicht in den in Angelegenheiten des Landes entscheidunbgsbefugten Gremien diskutiert und beschlossen worden war.

aus dem Urteil des Landesgerichts Innsbruck 12 Cg 68/08t

Klagende Partei: TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG, Innsbruck
Beklagte Partei: Markus Wilhelm, Sölden

via heise

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09 Okt

Und wieder Datenpannen: Gewerkschaft der Polizei und T-mobile

Berlin: Gewerkschaft der Polizei räumt Datenpanne ein

Da aber nun nicht jeder Polizist die Nummern sämtlicher Berliner GdP-Kollegen kennen kann, stellte der Landesbezirk kurzerhand eine Liste mit allen Telefonnummern, Namen und Dienststellen in den geschlossenen Mitgliederbereich der Gewerkschafts-Webseite. Allerdings kursierte diese interne Liste bereits kurze Zeit später frei im Internet.

Alter Raub, neuer Skandal: 17 Millionen Telekom-Nummern entwendet

Der Telekom-Mobilfunksparte T-Mobile wurden mehr als 17 Millionen Kundenstammdaten entwendet, teilte der Konzern in Bonn am heutigen Samstag mit und bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Der Diebstahl, der auch die geschützten Daten vieler Prominenter betraf, habe sich bereits im Jahr 2006 ereignet, damals sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. “Recherchen im Internet und in Datenbörsen ergaben über Monate keine Anhaltspunkte, dass die Daten im Schwarzmarkt weitergegeben oder angeboten wurden. Deshalb ging der Konzern davon aus, dass keine Weitergabe der Daten erfolgte”, berichtete Telekom-Konzernsprecher Stephan Broszio.

Anmerkung: Ah, ja. Nur weil die Daten noch nicht in Tauschbörsen aufgetaucht sein sollen, so heißt es noch lange nicht, dass davon keine Kopien existieren.

Und wie war das Argument von Wolfgang Bosbach für die Vorratsdatenspeicherung?

Selbstverständlich ist es erheblich, dass die Daten nicht „beim Staat“ gespeichert werden, sondern bei den privaten Anbietern, denn dies bietet die Gewähr dafür, dass sich die staatlichen Behörden, umgangssprachlich formuliert, nicht bei sich selbst bedienen können. Für jede einzelne Herausgabe müssen die zuständigen Behörden zunächst einen richterlichen Beschluss erwirken, ohne richterliche Prüfung kann eine Herausgabe überhaupt nicht stattfinden.

Mit anderen Worten, weder der Staat noch die Privatwirtschaft ist in der Lage, hundertprozentige Sicherheit für gespeicherte Daten zu garantieren, wie die vielen Datenpannen immer wieder belegen.

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09 Okt

Unfähige Politiker

Da wollen sie nun den Schwächsten noch die Klagemöglichkeiten nehmen, indem sie bei der Beratungshilfe einsparen wollen. So soll jeder, der die Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchte, bis zu 30 Euro dazu zahlen. Grund: Die Klagen wären so orbitant in die Höhe geschossen. Der Grund interessiert ein Scheißdreck. Halt wieder nur ein herumdoktorn an den Symptomen. Und die Wurzel des Übels bleibt bestehen: Mieserable Gesetze; massenhaft falsche Bescheide; Sachbearbeiter die sich als Herrgott betrachten und Gesetze brechen; Willkür und Rechtsbeugung.

Und da wären wir schon beim nächsten Thema:

Das Jusitzministerium veröffentlichte einen “Leitfaden” zur Erstellung eines Impressums (Ja, ich habe keines und werde es auch nicht veröffentlichen, da ich meine Ruhe vor Spammern - die paar Spammails, die ich reinbekomme, reichen mir vollauf - haben will und es mein Recht ist, anonym zu kommunizieren. Wer was will, kann mich über das Kontaktformular erreichen.)

Aber was steht denn da auf deren HP? Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.

WTF? Rechtsverbindlich soll er nicht sein? Erst ein Gesetz schaffen, dass parasitären Anwälten zu gute kommt, dann seit Jahren keine rechtsverbindliche Norm dafür erstellen. Ja wer soll den eigentlich mit Bestimmtheit sagen können, was denn nun verbindlich ist und was nicht? Wenn nicht Zypries und Co., den Machern dieses Gesetzes, wer dann?

Sorry, aber solche Kasperle brauchen wir nicht, wenn sie Gesetze schaffen, die die Gerichtsbarkeit lahmlegen weil die Normenklarheit nicht umgesetzt wird. DAS kann auch einer ohne Schulabschluss besser.

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08 Okt

Anwalt vor Gericht

Soll Rechtsanwalt Alfred Kroll mundtot gemacht werden?

(noa) Am 27. Oktober 2008 um 10 Uhr steht der auch in Wilhelmshaven bekannte und geschätzte Oldenburger Rechtsanwalt Alfred Kroll vor Gericht – dann nicht an der Seite eines Mandanten, der um sein Recht kämpfen muss, sondern diesmal in eigener Sache.

Im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz 1 wird es ein Anwaltsgerichtsverfahren geben, bei dem Alfred Kroll nachgewiesen werden soll, dass er sich in Schriftsätzen „unsachlich“, „herabsetzend“, „polemisch“ usw. usf. über Amtsleiter von Sozialleistungsbehörden geäußert habe. Entsprechende Verfahren gegen Kroll gab es schon in der Vergangenheit.1997 wurde eines gegen eine Entschuldigung bei zwei Behördenvertretern, die sich auf den Schlips getreten fühlten, und eine Zahlung von 2000 DM Geldbuße eingestellt; 2001 wurde eines niedergeschlagen, weil dem Anwalt die ihm vorgeworfenen Entgleisungen nicht nachgewiesen werden konnten.

Quelle

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08 Okt

Lafontaine hat recht behalten

Geradezu prophetisch liest sich heute, was ein ehemaliger Finanzminister schon 1999, nach ersten halsbrecherischen Operationen renditegieriger Hedgefonds zu Papier brachte: “Die unverantwortliche Spekulation und die fahrlässige Kreditvergabe der Banken wurden mit Steuergeldern risikofrei gestellt” - und: “Nicht Deregulierung ist das Gebot der Stunde, sondern Regulierung.” Er wurde von dem englischen Massenblatt “Sun” als “gefährlichster Mann Europas” geschmäht. Der Mann heißt Oskar Lafontaine. Er hat recht behalten.

Wie kommt es, Jörges, zu dieser wahren Erkenntnis in Deinem Zwischenruf, wo Du doch sonst immer gegen die “Kommunisten” und den Sozialstaat zu Felde ziehst?

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07 Okt

Leistungsberechtigte September 2008

ALG I: 807.222
ALG II: 4.897.843
Sozialgeld: 1.872.730

7.577.795 Leistungsberechtigte im September 2008 nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und SGB III (Arbeitslosengeld) - vorläufig. Engültige Zahlen stehen erst in drei Monaten fest.

Gemeldete offene Stellen (sofort zu besetzen): 524.304
Erwerbstätige (Monatsdurchschnitt; Inland, Juli): 40.306.000
Soz.-Vers.pfl. Beschäftigte (Bestand, geschätzt, Juli): 27.435.000

Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland

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07 Okt

Leistungsberechtigte August 2008

ALG I: 836.474
ALG II: 4.991.041
Sozialgeld: 1.895.630

7.723.145 Leistungsberechtigte im August 2008 nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und SGB III (Arbeitslosengeld) - vorläufig. Engültige Zahlen stehen erst in drei Monaten fest.

Gemeldete offene Stellen (sofort zu besetzen): 519.021
Erwerbstätige (Monatsdurchschnitt; Inland, Juni): 40.321.000
Soz.-Vers.pfl. Beschäftigte (Bestand, geschätzt, Juli): 27.450.800

Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland

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