Big Brother is watching you

11 Okt

Tian’anmen-Massaker auch in Deutschland?

Nachdem nun das Grundgesetz geändert werden soll um die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen zu können, sofern sich die erforderlichen Mehrheiten finden lassen:

Die Wacht am Rubikon

Das Problem ist vielmehr, dass die geplante Verfassungsänderung durch ihre schwammige Formulierung ein Scheunentor für den Missbrauch dieses Gesetzes darstellt. Die chronisch unterfinanzierten und schlecht ausgerüsteten Polizeibehörden laufen ständig Gefahr, dass ihre Mittel nicht ausreichen, um eine perfekte Sicherung von Großereignissen zu gewährleisten. Wer aber Schützenpanzer und Wehrpflichtige mit Sturmgewehren zur Sicherung von Großereignissen wie dem G8-Gipfel auch gegen Demonstranten einsetzen will, der handelt grob fahrlässig. Soldaten sind keine Polizisten. Soldaten werden ausgebildet, um im Ernstfall zu töten. Ihnen wird nicht die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und der Mittel beigebracht, sie kennen sich nicht mit der Gesetzeslage im Inneren aus – das müssen sie auch gar nicht, schließlich ist dies auch nicht ihre Aufgabe. Der geplante Einsatz von Streitkräften gegen potentielle Terroristen treibt jedem Sicherheitsfachmann Schweißperlen auf die Stirn. Die Abwehr von Terrorakten ist eine geheimdienstliche Aufgabe und hat mit einer Änderung des Artikels 35 gar nichts zu tun. Für die Amtshilfe nach einem potentiellen Terroranschlag bedarf es hingegen keiner Kriegswaffen. Mit polizeilichen Mitteln ist einer solchen Situation sehr gut Herr zu werden. Dies bedarf ebenfalls keiner Änderung des Artikels 35.

Amtshilfe per Schützenpanzer

Exakt jene, von den Autoren des Grundgesetzes mit Bedacht eng gefasste verfassungsrechtliche Beschränkung soll mit der nun von der großen Koalition getroffenen Verabredung zur Grundgesetzänderung ausgehebelt werden. Die zielt darauf, künftig den Streitkräfteeinsatz im Inneren just mit den bislang verbotenen militärspezifischen Mitteln wie Kampfpanzern, Kampfflugzeugen und Kampfschiffen zu ermöglichen.

Tian’anmen-Massaker (Platz des himmlischen Friedens):

Das Tian’anmen-Massaker ist der blutige Endpunkt monatelanger Proteste der chinesischen Demokratiebewegung auf dem Platz des himmlischen Friedens, in dessen Folge etwa 3.000 Menschen (Anm.: durch das Militär) getötet wurden.

Siehe dazu auch Verbrechen der Wehrmacht und Endlösung der Judenfrage sowie

Todesstrafe erlaubt

In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt!
In der Schlussakte der geplanten EU–Verfassung heißt es wörtlich: „3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden…” (Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 )
Finden Sie eine Verfassung gut, in der erlaubt wird: Man darf in eine revoltierende Menge schießen ?
Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig niederzuschlagen“. (Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434)

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